Allgemeine Geschäftsbedingungen der Twoonix Software GmbH

1. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Twoonix Software GmbH erbringt Lieferungen von Produkten (einschließlich Software) und Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen.
  2. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Twoonix Software GmbH zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
  3. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
  4. Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung.

2. Dienstleistung einschließlich entgeltlicher Beratung

  1. Die Installation durch die Twoonix Software GmbH erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarungen.
  2. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen, einschließlich Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen.
  3. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

3. Versand/Verpackung Gefahrenübergang

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Twoonix Software GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Twoonix Software GmbH die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  3. Von der Twoonix Software GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von der Twoonix Software GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Twoonix Software GmbH-Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
  5. Die Twoonix Software GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  6. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die die Twoonix Software GmbH für die Aus- und Einfuhr benötigt.
  7. Soweit die Twoonix Software GmbH Produkte auftragsgemäß installiert, wird der Kunde sie unverzüglich testen. Die Twoonix Software GmbH kann verlangen, dass er eine Übernahmeerklärung abgibt, wenn das Produkt im wesentlichen funktioniert. Soweit die Twoonix Software GmbH mit der Installation nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Auslieferung ab Lager von der Twoonix Softwre GmbH auf den Kunden über.

4. Widerrufsbelehrung für Verbraucher, nicht für Unternehmen

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an:

Twoonix Software GmbH
Konstanzer Str. 57
10707 Berlin
eMail: info@twoonix.com
Fax: +49 (0) 30 / 8871 9494

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile/Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.
  2. Ist ein Werk Vertragsgegenstand, ist die Vergütung bei Abnahme fällig, bzw. bei Erreichen vertraglich vereinbarter Teilziele.
  3. Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Twoonix Software GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
  4. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
  5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
  6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen der Twoonix Software GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Twoonix Software GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich die Twoonix Software GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Twoonix Software GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Die Twoonix Software GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
  3. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Twoonix Software GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Red Hat GmbH ab. Red Hat GmbH nimmt die Abtretung an.
  4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an Red Hat GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Twoonix Software GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die Twoonix Software GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
  5. Ein Be- oder Weiterverarbeitung der von der Twoonix Software GmbH gelieferten Waren erfolgt für die Twoonix Software GmbH. Die Twoonix Software GmbH erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
  6. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Twoonix Software GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Twoonix Software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherte Forderung verjährt sind.
  8. Bei einem Rücknahmerecht der Twoonix Software GmbH gemäß §6.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Twoonix Software GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Twoonix Software GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit - auch ohne vorherige Anmeldung - zu gestatten.
  9. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  10. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

Persönliche Daten des Kunden

  1. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Kundendaten werden in Form von Namen, Adresse, Branche und Kommunikationsdaten des Wohn- bzw. Geschäftssitzes maschinenlesbar gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet, soweit nicht Anderweitiges vereinbart ist. Soweit sich die Twoonix Software GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist die Twoonix Software GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.
  2. Die uneingeschränkte Nutzung sonstiger Online-Angebote setzt die Zustimmung zur Speicherung von Cookies voraus. Weiterhin protokollieren wir zum Schutz und zu statistischen Zwecken verschiedene Informationen (z. B. die IP-Adresse, Uhrzeit und Dauer, Betriebssystem, Browser, Seitenaufruf); die Speicherung dieser nicht personenbezogenen Daten erfolgt nur vorübergehend, eine Übermittlung erfolgt nur in anonymisierter Form. Der Kunde stimmt der Speicherung von Cookies und von Nutzerverhaltensinformationen zu.
  3. Eine Weitergabe der Nutzer- bzw. Kundendaten an Dritte erfolgt nicht, außer der Kunde stimmt dieser ausdrücklich zu. Der Kunde/Nutzer ist zur Geheimhaltung eventueller Login-Daten verpflichtet, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte zu vermeiden.
  4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Twoonix Software GmbH die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).

Testphase

  1. Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Software einschließlich Datenträger, Dokumentation) sind Eigentum der Twoonix Software GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der Twoonix Software GmbH genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der Twoonix software GmbH herauszugeben. Bei kostenlosen Testinstallationen und Demonstrationsversionen haftet die Twoonix Software GmbH nur für Vorsatz. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden. 

Gewährleistung

  1. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
  2. Die Twoonix Software GmbH behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  3. Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die Twoonix Software GmbH kann nach Eingang dieser Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers erlauben. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht.
  4. So lange die Twoonix Software GmbH die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
  5. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation der Twoonix software GmbH geändert oder benutzt wurden, entfällt.
  6. Der Kunde ist, zur Sicherung seines Systems, verpflichtet, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern. Im Falle eines zu vertretenden Datenverlustes wird nur für den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung gehaftet.

Haftung

  1. Die Twoonix Software GmbH haftet für Schäden, einschließlich aus Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung nur, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, oder durch die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht wurde.
  2. Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an den Warenlieferungen und Dienstleistungen von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Nachlieferung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Die Twoonix Software GmbH haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
  4. In allen Fällen, in denen die Twoonix Software GmbH haftet, ist die Haftung der Twoonix Software GmbH der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die die Twoonix Software GmbH voraussehen konnte.

 Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.
  2. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – unabhängig davon, ob der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist oder nicht – der Sitz der Twoonix Software GmbH. Dies gilt auch für Kunden, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  4. Die Beziehungen zwischen der Twoonix Software GmbH und dem Kunden regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ohne die Verweisungsnorm des Internationalen Privatrechts. Das Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Warenverträge vom 11.04.1980, sowie die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen" (EKG) und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen" ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

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